Lügen im Bewerbungsgespräch: In diesen Fällen dürfen Sie die Wahrheit verschweigen (2024)

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Von: Andrea Stettner

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Im Vorstellungsgespräch erwarten Bewerber teils fiese Fragen. Doch entgegen der landläufigen Meinung dürfen Bewerber dabei durchaus lügen - aber nur in bestimmten Fällen.

Wenn die Einladung zum Vorstellungsgespräch im E-Mail-Postfach landet, ist die Freude bei Bewerbern riesengroß. Doch schon im nächsten Moment steigt die Unsicherheit, denn manche Bewerbungsfragen können durchaus heikel sein. Darf ich dann auch mal lügen?

Wann darf ich im Vorstellungsgespräch lügen?

Vorsicht: Wer im Vorstellungsgespräch lügt, dem drohen spätestens im Job ernste Konsequenzen. In bestimmten Fällen sind Lügen aber auch aus rechtlicher Sicht erlaubt - dann nämlich, wenn Personaler unzulässige Fragen stellen. Dazu gehören Fragen nach

  • einer Schwangerschaft (außer bei Schwangerschaftsvertretungen),
  • dem Familienstand,
  • allgemeinen Vorstrafen,
  • der Religion (außer bei konfessionellen Arbeitgebern),
  • der politischen Überzeugung (außer bei parteipolitischen Arbeitgebern).

Fragen nach einer Behinderung sind nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund spezieller Anforderungen des Jobs an der Eignung des Bewerbers zweifelt.

Fragen nach den Vermögensverhältnissen sind laut der Kanzlei Hasselbach nur bei Führungskräften erlaubt. "Der Arbeitgeber nutzt diese Information, um von den persönlichen Vermögensverhältnissen auf eine generelle Zuverlässigkeit im Umgang mit Vermögen schließen zu können, sodass man dem Bewerber auch das gebührende Vertrauen entgegen bringen kann", heißt es auf der Anwaltsseite.

Die WirtschaftsWoche zitiert Till Bender, Online-Redakteur der DGB Rechtsschutz GmbH, der sogar einen Schritt weitergehen würde: „Alle Fragen, die keinen Bezug zur Tätigkeit haben, sind unzulässig.“ Hierzu würden unter anderem auch Fragen zum Alter oder der Staatsangehörigkeit zählen.

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Bewerber können Beantwortung unzulässiger Fragen auch verweigern

Zwar könnten Bewerber die Beantwortung von unzulässigen Fragen auch verweigern, doch das kommt im Vorstellungsgespräch wohl eher schlecht an - das Risiko abgelehnt zu werden ist dann relativ hoch. Lügen ist hier die bessere Alternative, auch wenn das der eigenen Überzeugung vielleicht widersprechen mag. Wer seinen Job als Personaler gut macht, wird unzulässige Fragen jedoch sicherlich nicht stellen.

Personaler erkennen Lügen sofort - ernste Konsequenzen drohen

Bei allen zulässigen Fragen wie etwa der Qualifikation sollten Sie im Vorstellungsgespräch besser bei der Wahrheit bleiben. Denn Personaler erkennen sehr wohl, wenn Bewerber lügen.Tatsächlich können Lügen bei der Bewerbung sogar fatal sein: Wer den Job bekommt und später auffliegt, dem drohen ernste Konsequenzen - nicht nur vom Chef. Welche Strafen durch Lügen drohen, lesen Sie hier.

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