Wo ihr jetzt schnell einen Nebenjob findet und was ihr dabei rechtlich beachten solltet (2024)

Wo ihr jetzt schnell einen Nebenjob findet und was ihr dabei rechtlich beachten solltet (1)

GaudiLab / Shutterstock

Laut Artikel zwölf des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf die freie Wahl seines Berufes – und damit auch auf einen Nebenjob, der das Gehalt aufstocken kann.

Zahlreiche Nebenjobs finden sich im Internet auf Websites wie Ebay Kleinanzeigen, Zenjob oder minijobs.info.

Wer einen Nebenjob anfangen möchte, sollte sich zuvor jedoch über die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen informieren.

Durch die hohe Inflation steigen Energie- sowie Lebenshaltungskosten derzeit enorm. Vielleicht möchtet auch ihr euch angesichts dessen etwas dazuverdienen? Möglichkeiten gibt es viele: Baby- oder Hundesitten, Nachhilfe geben oder als Aushilfe im Büro jobben. Finden kann man diese Jobs auf diversen Websites. Aber Vorsicht: Rechtlich gibt es in Sachen Minijobs einiges zu beachten. So dürft ihr neben eurem Vollzeitjob etwa nicht für Konkurrenzunternehmen tätig werden und müsst euren Nebenjob steuerlich geltend machen.

Hier findet ihr den passenden Nebenjob

Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die ihr neben eurem Hauptberuf oder neben dem Studium ausübt. Er bietet euch die flexible Möglichkeit, euer Gehalt aufzustocken, bietet Abwechslung und lässt euch neue Erfahrungen sammeln. Dabei ist die Auswahlmöglichkeit unter den Nebenjobs vielfältig. Wir haben daher die beliebtesten Nebenjobs für euch aufgelistet und verraten, auf welchen Websites ihr offene Stellen findet.

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Tagesjobs

Zahlreiche Unternehmen, aber auch Privatpersonen schreiben Aushilfsjobs aus, die zum Teil auf wenige Tage begrenzt sind. So finden sich beispielsweise Nebenjobs als Umzugs- oder Inventurhelfer oder Jobs, bei denen man schlicht etwas be- und entladen soll. Diese Jobs sind ideal für all diejenigen, die nicht vorhaben, ihre Nebentätigkeit langfristig auszuüben, sondern nur schnell etwas dazuverdienen wollen. Fündig werdet ihr hierfür auf Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Zenjob, Indeed oder auf gelegenheitsjobs.de. Gebt dafür einfach die Stichwörter „Tagesjob“ oder „Aushilfe“ ein.

Babysitter

Ihr sucht nach einem langfristigeren Nebenjob? Dann könntet ihr auf Babys oder Kinder aufpassen. Hiermit macht ihr nicht nur ein Elternpaar glücklich, welches durch euch seine Freizeit genießen kann, sondern verdient auch gutes Geld dazu. Passende Babysitting-Jobs findet ihr analog, indem ihr Zettel beispielsweise im Supermarkt aushängt oder aber auf Ebay-Kleinanzeigen, auf minijobs.info oder auf betreut.de.

Hunde- oder Katzensitter

Auf Kinder aufzupassen ist nicht euer Ding, aber ein pelziger Vierbeiner lässt euer Herz höherschlagen? Dann könntet ihr nebenberuflich auch als Hunde- oder Katzensitter arbeiten. Auch hier gibt es Jobs auf Ebay-Kleinanzeigen, aber auch spezielle Websites wie leinentausch.de oder catinaflat.de auf denen ihr passende Nebenjobs findet.

Nachhilfe

Ihr seid besonders sprachaffin oder gut in Mathematik? Dann könntet ihr nebenberuflich Nachhilfe geben. Besonders entspannt: Heutzutage findet Nachhilfe oftmals online statt. Damit spart ihr euch lange Fahrtwege und seid flexibler. Die besten Anlaufstellen, um einen Nebenjob als Nachhilfelehrerin oder -lehrer zu finden, sind Seiten wie gostudent.de, superprof.de oder studienkreis.de.

Komparse

Als Komparse huscht man schnell durchs Bild einer Serie oder eines Werbespots. Hier locken Tagessätze von 90 Euro pro Drehtag, Nachtzuschläge noch nicht mit eingeschlossen. Wer an einen solchen Job kommen möchte, sollte sich am besten in einer Komparsen-Agentur unter Vertrag nehmen lassen. Diese schreiben regelmäßig Jobs aus, erfordern allerdings oftmals zeitliche Flexibilität. Aber auch auf Websites wie jobwrk.de oder stagepool.de findet man Jobs als Komparse.

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Lagerist

Laut einer Erhebung der Plattform Zenjob gehört die Arbeit im Lager zu den beliebtesten Nebenjobs überhaupt. Ganze 42 Prozent der Nebenjobber geben hier an, dieser Tätigkeit nachzugehen. Auch du würdest gerne im Lager arbeiten? Dann wirst du beispielsweise auf jobmensa.de fündig.

Bürokraft

Dir ist bei deinem Nebenjob vor allem wichtig, dass du viel verdienst? Dann könnte ein Job als Aushilfsbürokraft genau das Richtige für dich sein. Laut Zenjob gehört eine Nebentätigkeit im Büro nämlich zu den am besten bezahlten. Hier kann man pro Stunde 13,28 Euro verdienen. Zum Vergleich: Als Kassierer sind es im Schnitt nur 12,70 Euro. Wo ihr einen solchen Job findet? Zum Beispiel auf indeed.de.

Events

Ihr möchtet bei eurem Nebenjob den Spaß nicht zu kurz kommen lassen? Dann ist ein Nebenjob auf Events womöglich passend. Ob als Aufbauhilfe bei Festivals oder Messen oder als Einlasshilfe auf Partys, Sportveranstaltungen oder Firmenfeiern – Einsatzmöglichkeiten gibt es viele. Das Beste an diesem Job (vom Trinkgeld mal abgesehen)? Ihr habt es mit gut gelaunten Menschen zu tun und könnt auf einem Konzert womöglich sogar selbst auf eure Kosten kommen. Passende Nebenjobs in der Eventbranche findet ihr auf indeed.de oder auf minijobs.info.

Was ihr rechtlich beim Nebenjob beachten solltet

Prinzipiell müssen Arbeitnehmer ihrem Hauptarbeitgeber ankündigen, wenn sie vorhaben, einen Nebenjob aufzunehmen – jedenfalls, wenn dies vertraglich so geregelt wurde. Aber auch ohne Klausel im Arbeitsvertrag kann eine Mitteilungspflicht bestehen. Allgemein ist es daher empfehlenswert, den Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren.

Zwar gibt es Arbeitnehmer, die eine solche Nebentätigkeit gar nicht gern sehen und diese sogar über Klauseln im Arbeitsvertrag zu verbieten versuchen. Aber: Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Das geht aus dem Artikel zwölf aus dem Grundgesetz zur Berufsfreiheit hervor. Arbeitgeber können also weder per Arbeitsvertrag noch per Weisungsrecht eine Nebentätigkeit verbieten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Nebentätigkeiten können immer dann vom Arbeitgeber untersagt werden, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Denn Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.

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In welchen Fällen der Arbeitgeber einen Nebenjob untersagen kann

Dies ist beispielsweise dann nicht mehr gewährleistet, wenn die Nebentätigkeit dafür sorgt, dass man im Hauptjob übermüdet oder verspätet aufkreuzt. Weiter muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden: Arbeitnehmer dürfen maximal acht Stunden (unter bestimmten Umständen zehn Stunden) am Tag arbeiten und müssen eine Ruhezeit von elf Stunden einhalten. Möchte man also etwa nach einem Acht-Stunden-Tag im Büro noch in einem Restaurant kellnern gehen, könnte der Arbeitgeber das mit Bezug auf das Arbeitszeitgesetz untersagen. Auch muss das Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden: So ist ein Nebenjob während der Urlaubszeit nur dann zulässig, wenn diese der Erholung nicht im Wege steht.

Was einer Nebentätigkeit außerdem im Weg stehen könnte? Das Wettbewerbsverbot. Arbeitnehmer dürfen demnach nebenher nicht in Konkurrenzbetrieben arbeiten oder mit ihrer Selbstständigkeit in Konkurrenz zum Arbeitnehmer treten. Auch kann die Arbeit in Tendenzbetrieben zum Problem werden. Ein solcher Betrieb verfolgt politische, karitative oder konfessionelle Ziele. Sind diese Ziele unvereinbar mit der Nebentätigkeit, kann diese vom Arbeitgeber rechtlich untersagt werden. Ein Beispiel: Wer am Tag die Pressearbeit für eine politische Organisation macht, sollte nicht darauf zählen, dass ihm die nächtliche Arbeit in einem Sexclub erlaubt wird.

Sozialversicherung, Rentenversicherung und Steuern

In der Regel arbeitet ihr in einem Nebenjob auf 450-Euro-Basis. Nicht selten lässt sich hierbei aber auch mehr verdienen. Besonders dann ist es wichtig, sich zuvor über das Steuerrecht zu informieren. Prinzipiell gilt: Habt ihr einen Hauptjob und übt einen Nebenjob aus, der nicht mehr als 450 Euro im Monat einspielt, ist dieser nur für die Rentenversicherung versicherungspflichtig, nicht aber für die Sozialversicherung. Nur eure Hauptbeschäftigung ist in diesem Fall sozialversicherungspflichtig. Ihr könnt euch allerdings von dieser Rentenversicherungspflicht per Antrag befreien lassen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, da ihr damit unter Umständen auf Vorteile verzichtet.

Zuletzt solltet ihr nicht vergessen, dass der Arbeitslohn des Nebenjobs steuerpflichtig ist. Unter 450 Euro lässt sich euer zusätzliches Gehalt pauschal zu zwei Prozent versteuern. Verdient ihr mehr, gilt die Steuerklasse VI dafür. Das heißt, dass ihr von eurem Geld auch in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müsst. Zusätzlich gibt es hier keinen Grundfreibetrag – es wird also jeder Euro versteuert.

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