Das ist jetzt schon das zweite Mal innerhalb weniger Wochen, dass das hier im Forum so etwas geschrieben wird!
Es ist im deutschen Rechtswesen nicht so, dass in einem solchen angenommenen Fall "automatisch" ermittelt wird. Das setzt die Beantragung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft voraus und dafür bedarf es eines Anfangsverdachtes. Also, nur weil irgendjemand in der Nähe eines Einbruchsortes ein lapidares Pickset besitzt, wird doch noch lang nicht so etwas angestoßen. Da müsste dann schon jemand in der Nachbarschaft bei der ermittelnden Kripo einen dringenden, begründeten Tatverdacht äußern.
Es gibt so viele legale Dinge, die zum Missbrauch oder Waffe umfunktioniert oder verwendet werden können, da wird z.B. auch nicht jeder Anwohner nach einer Messerstecherei belangt, nur weil er ein Küchenmesser besitzt und in der Nähe wohnt.
Trotzdem darf hier noch einmal eine Erinnerung an die ständigen Ermahnungen unserer "Altgedienten" ausgesprochen werden, von fremden Schlössern ohne möglichst schrift-
liche Legitimation (Nachbarschaftshilfe in Notfällen) einfach wegzubleiben, sonst kann es wirklich kritisch werden!